Krankenfahrten mit Formular 60 (Fahrtkostenübernahme)
Krankenfahrten mit Formular 60 – was bedeutet das?
Wenn Ihre Fahrt medizinisch notwendig ist, können die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Die Grundlage ist das Formular 60 (Verordnung einer Krankenbeförderung). Wir vom Schwabenfahrdienst begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Klinik, Reha, Dialyse oder Chemotherapie im Raum Reutlingen, Tübingen, Metzingen und der Schwäbischen Alb – und kümmern uns um die korrekte Abrechnung.
Wer hat Anspruch auf Krankenfahrten mit Formular 60?
Ob Ihre Krankenfahrt übernommen wird, entscheidet Ihre Krankenkasse. Typische Fälle, in denen eine Fahrtkostenübernahme möglich ist:
- Regelmäßige Dialysefahrten oder Chemotherapien
- Schwerbehinderung (z. B. GdB ≥ 60 oder Merkzeichen „G“, „aG“, „H“)
- Pflegegrad mit eingeschränkter Mobilität
- Stationäre Krankenhausaufenthalte (Aufnahme & Entlassung)
- Vor- und nachstationäre Behandlungen oder ambulante Operationen mit medizinischer Begründung
- Wenn öffentliche Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sind
Ihr Arzt stellt das Formular 60 aus und begründet die Notwendigkeit – wir übernehmen den Rest.
So läuft Ihre Krankenfahrt mit Schwabenfahrdienst ab
- 1. Formular 60 erhalten: Ihr Arzt verordnet die Krankenbeförderung (Formular 60).
- 2. Genehmigung der Krankenkasse: Je nach Fall ist eine vorherige Genehmigung nötig.
- 3. Bei uns anrufen: Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und nennen Termin & Abholadresse.
- 4. Pünktliche Abholung: Wir holen Sie zu Hause, in der Einrichtung oder im Heim ab.
- 5. Sicher zum Ziel: Wir bringen Sie bequem zu Arztpraxis, Klinik oder Therapie – und wieder zurück.
- 6. Abrechnung direkt mit der Krankenkasse: Wir rechnen die genehmigten Fahrten direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ihre Vorteile mit Schwabenfahrdienst
- Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bei genehmigten Fahrten
- Geschulte Fahrer mit Erfahrung im Umgang mit älteren und kranken Fahrgästen
- Tür-zu-Tür-Service: Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Begleitung bis zum Eingang
- Rollstuhltransporte und Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität
- Pünktlich und zuverlässig – wir planen Ihre Termine mit ausreichend Zeitreserve
- Regionale Erfahrung: Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Bad Urach & Schwäbische Alb
Unterstützung bei Formular 60 & Fragen zur Kostenübernahme
Sie sind unsicher, ob Ihre Fahrt übernommen wird oder wie Sie an das Formular 60 kommen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und erklären Ihnen, welche Schritte nötig sind – ganz in Ruhe und verständlich.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns – gemeinsam finden wir eine Lösung.
Jetzt Krankenfahrt mit Formular 60 anfragen
Sie benötigen eine Krankenfahrt mit Kostenübernahme? Sprechen Sie uns an:
Telefon: 07121 9090580
Mobil: 0171 2801346
E-Mail: info@schwabenfahrdienst.de